Immobilienbewertung

Eine Immobilie aus dem Stehgreif heraus zu bewerten, ist gar nicht so einfach. Etliche Faktoren fließen mit ein und ein Laie kann den Wert weder definieren noch richtig einschätzen. Bei Immobilen heißt es immer Lage, Lage, Lage, doch die alleine reicht bei weitem nicht aus. Auch wenn das Betongold boomt, nicht jede Wohnung und Haus sind von einer Wertsteigerung betroffen. Geht man mit falschen Preisen an den Markt, sind auch die Kunden schnell vergrault. So kann eine Immobile zu teuer oder gar zu günstig sein.

Was ist meine Immobilie wert?

Das fragen sich viele Eigentümer und gehen oftmals vom alten Kaufpreis und den guten Preisen für Immobilien aus. Doch der Verkehrswert auch Marktwert genannt, wird laut Baugesetzbuch (BauBG) § 194, durch den Zeitpunkt des Verkaufs mitbestimmt. Dazu kommen die rechtlichen Gegebenheiten, die Beschaffenheit und tatsächlichen Eigenschaften hinzu. Ebenfalls ist der Erhaltungszustand mit in die Berechnung mit einzubeziehen. All diese Parameter bilden dann das Puzzle der guten Eigenschaften. Dem nicht genug, ist der Wert auch über die Lage zu bestimmen. Liegt diese im Stadtgebiet oder etwa auf dem Dorf und ist es ein Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet. Zu guter Letzt ist die Wohn- und Nutzfläche, Ausrichtung der Bauweise, die Grundstücksgröße und Bausubstanz mit verantwortlich. Um alles richtigzumachen und sich Zeit und gute Nerven zu sparen, ist ein Sachverständiger für Immobilienbewertung das Mittel der Wahl.

Ein Sachverständiger hilft objektiv, neutral und professionell

Das Wertgutachten eines Sachverständigens ist kostenpflichtig und richtungsweisend. Nur so kann ein Verkehrswert mit Hand und Fuß ermittelt werden. Denn Milchmädchenrechnung sind hier fehl am Platz. Die Sachkunde eines Sachverständigens ist durch eine Ausbildung, seine Praxiserfahrung und laufende Fortbildungen belegt. Sein langjähriger Erfahrungsschatz und aktueller Wissensstand sind somit Gold wert. Die Objektivität ist daher relevant und bezieht alle Faktoren maßgeblich und neutral mit ein. Ebenfalls werden die rechtlichen Gegebenheiten nicht außen vorgelassen. Möchte man auf Nummer sicher gehen, kann man einen Sachverständigen auch beim Verkauf einer Wohnung, des Haus und Grundstücks hinzuziehen. Häufig wird aber ein Gutachten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen und Erbstreitigkeiten gebraucht. Gerade da kann und sollte nicht auf ihn verzichtet werden.

In welchen Fällen ist es ratsam einen Sachverständigen hinzuzuziehen?

Die Fakten liegen klar auf der Hand, wann es unumgänglich ist, seine Dienste in Anspruch zu nehmen und ein kostenpflichtiges Wertgutachten einzuholen:

  • Um ein Betriebsvermögen feststellen zu lassen
  • Wenn eine Zwangsversteigerung ansteht
  • Bei Scheidungsverfahren die gerichtlich vonstattengehen
  • Bei Erbstreitigkeiten vor Gericht
  • Um den Verkehrswert der Immobilie dem Finanzamt offenzulegen

Ein Sachverständiger kann beim Verkauf wie auch beim Kauf einer Immobilie neutral und sachgemäß weiterhelfen. Daher ist er in etlichen Belangen ein guter und neutraler Berater und gibt dem Käufer wie Verkäufer die Richtung vor. Somit ist es ratsam, sein Anliegen in professionelle Hände zu geben.

Einschätzung von Immobilienmaklern

Ein Immobilienmakler hat im Gegensatz zu einem Sachverständigen keine formale Ausbildung. Jeder kann Makler werden. Jedoch haben gerade die älteren Makler eine jahrelange Erfahrung mit der Stadt und dem Markt und können so erzielbare Verkaufspreise abschätzen. Allerdings werden die meisten Makler nur aktiv wenn ein Verkauf ansteht. Bei Zwangsversteigerungen oder ähnlichem Verdient der Makler nichts und wird daher seine Einschätzung nicht abgeben können.

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