Die verschiedenen KFW Standards in der Übersicht

Wenn ein KfW-Energieeffizienzhaus gebaut oder ein neu erstelltes Effizienzhaus erworben wird, besteht dann sowohl für den Bauherren als auch für den Käufer dieses neu erstellen Effizienzhauses die Möglichkeit, sich mit Hilfe von einem zinsgünstigen Darlehen von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützen zu lassen.

Welche KfW Standards gibt es?

Ein bestimmter energetischer Standard definiert ein KfW-Effizienzhaus. Hierfür erfolgt eine Messung des jährlichen Primärenergiebedarfs sowie des Transmissionswärmeverlustes. Unter einem Primärenergiebedarf wird die Energiemenge verstanden, welche im Laufe eines Jahres im Durchschnitt für Lüften, Heizen sowie Warmwasseraufbereitung erforderlich ist. Der Transmissionswärmeverlust ist die Energiemenge, welche von einer beheizten Immobilie nach außen verloren geht. Dabei sind die Größen in der Energieeinsparverordnung (Abkürzung EnEV) festgelegt.

Auf dieser Basis wurden von der KfW unterschiedliche Effizienzhaus-Standards entwickelt. Dazu gehören zum Beispiel KfW 40, KfW 40Plus, KfW 55 oder KfW 70 und weitere Einteilungen der energetische Standards wie KfW-Effizienzhaus 85.

Welcher Standard, wie wird er in der Regel erreicht?

Effizienzhaus KfW 40

Gegenüber einem vergleichbaren Neubau herkömmlicher Ausführung ist bei einem KfW Energieeffizienzhaus 40 der Wärmeenergieverbrauch um 60 Prozent geringer. Durch einen umfangreichen Wärmeschutz sowie eine hochwertige Bodenplatten- und Dachplattendämmung wird dieser geringere Energieverbrauch gewährleistet. Für ein Neubauvorhaben sowie ein bestehendes Gebäude, das komplett neu saniert wird, gilt die KfW Förderung. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro pro Wohneinheit und der Zuschuss für die Tilgung beträgt bis zu 45 Prozent.

Effizienzhaus KfW 40 Plus

Die Anforderungen sind hier mit KfW 40 vergleichbar, jedoch gibt es einige Komponenten, die zusätzlich hier erfüllt werden müssen.

Dazu gehört zum Beispiel die Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Hierbei muss der Wärmebereitstellungsgrad bei mindestens 80 Prozent liegen.

Die Stromerzeugung auf dem Grundstück, auf dem das neue Gebäude oder das renovierte Gebäude steht, muss durch eine Anlage, die mit einer erneuerbaren Energie gespeist wird, erfolgen. Desweiteren muss ein Stromspeicher in Form eines stationären Batteriespeichers vorhanden sein. Zusätzlich müssen die Erzeugung des Stromes und der Stromverbrauch über ein Benutzerinterface einwandfrei ersichtlich sein.

Wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind, kann hier ein Förderkredit in Höhe von bis zu 150.000 Euro sowie ein Tilgungszuschuss von bis zu 75.000 Euro beantragt und bewilligt werden.

Effizienzhaus KfW 55

Hier ist gegenüber einem vergleichbaren Neubau oder bei Sanierung in der bisherigen Ausführung der Wärmeenergieverbrauch um 55 Prozent geringer. Eine solche Verringerung entsteht durch eine Dreifachverglasung von Türen und Fenstern. Zusätzlich muss entweder eine Biomasse- oder eine Holzpellet-Heizung für die Erreichung dieser Vorgaben vorhanden sein.

Ebenfalls muss eine thermische Solaranlage zur Unterstützung der Heizung und der Gewinnung von Warmwasser vorhanden sein. Zusätzlich wird von einer zentralen Lüftungsanlage 80 Prozent der Abluft zurückgewonnen.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann ein Kredit bei der KfW für maximal 120.000 Euro beantragt werden. Von dort aus gibt es bis zu 18.000 je Wohneinheit. Hier gibt es noch eine zusätzlich Nachhaltigkeitsklasse. Dort beträgt der maximale Kreditbetrag 150.000 Euro und die Förderungunterstützung liegt hier bei bis zu 26.250 Euro pro Wohneinheit.

Effizienzhaus KfW 70

Hierbei muss der jährliche Wärmeenergieverbrauch 30 Prozent geringer ausfallen, als dies bei einem normalen Neubau oder bei einer normalen Komplett-Sanierung der Fall ist.

Dieser Zustand kann entweder durch eine Gebäudedämmung oder durch den Einbau von modernen Türen und Fenstern erfolgen. Ebenfalls kann es durch den Einsatz von effizienten Heizsystemen erreicht werden. Dazu gehört zum Beispiel eine Solartherme zur Warmwasserbereitung.

Der geförderte Kreditbetrag von der KfW beträgt hier maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 35 Prozent bei den anrechenbaren Kosten.

Fazit

Die von der KfW hier geschaffenen Effizienzstandards sind dann auch für die kreditgebende Bank die Basis für die Beantragung dieser Fördermöglichkeiten bei der KfW.

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